Wie verhält es sich mit Gema-Gebühren? Gilt das auch für unsere Feier und wie hoch sind diese Gebühren?
Für eine Veranstaltung, die „nicht-öffentlich“ stattfindet, fallen keine GEMA-Gebühren an. „Nicht-öffentlich“ heißt laut Urheberrechtsgesetz, dass alle Gäste durch persönliche Beziehungen verbunden sind, wie es in der Regel bei einem Geburtstag, bei Hochzeiten und anderen Familienfeiern der Fall ist. Auch geschlossene Vereinsfeiern oder interne Firmenfeiern können als nicht-öffentlich gelten. Das bedeutet aber auch, dass für die Veranstaltung öffentlich keine Werbung gemacht wurde und sie Außenstehenden nicht zugänglich ist. Informationen zum Thema „öffentlich“ und „nicht - öffentlich“ finden Sie hier http://www.gema.de/musiknutzer/information_service/oeffentlichkeit.shtml Für öffentliche Veranstaltungen wie Kirmes oder Schützenfeste fallen GEMA-Gebühren an. Wie hoch diese sind, richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wie Raumgröße, Anzahl der Gäste usw. Details erfragen Sie bitte direkt bei der GEMA (www.gema.de)
| < Zurück | Weiter > |
|---|
Vielen Dank...
...für Ihr Interesse an der Caipirinha Party Band(e) - die Party- und Hochzeitsband aus dem Allgäu.
Wir freuen uns auf Ihre detaillierte Anfrage.
Wo spielen wir?
Unzählige Veranstalter vertrauen seit Jahren auf unsere Kompetenz
| Deutschland |
![]() |
| Österreich |
|
| der Schweiz | ![]() |


